AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fahrzeugmiete


1. Vertragsparteien

Das Mietobjekt ist Eigentum der:

MobilWelt GmbH
Wilerstrasse 99
8370 Sirnach

Nachfolgend „Vermieter“ genannt.

Mit Abschluss des Mietvertrages anerkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich.


2. Vertragsabschluss
2.1 Vertragsabschluss vor Ort

Der Mietvertrag kommt durch Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Parteien zustande.

2.2 Vertragsabschluss bei Online-Buchung

Mit Anklicken des Buttons „Bestellung aufgeben“ gibt der Mieter eine verbindliche Erklärung zum Abschluss eines Mietvertrages ab.

Der Mietvertrag kommt zustande, sobald:

  • der Buchungsvorgang erfolgreich abgeschlossen wurde und
  • der Mieter eine automatische Buchungsbestätigung per E-Mail erhält.

Die Online-Buchung steht einem unterzeichneten Mietvertrag rechtlich gleich.

Für Fahrzeugmietverträge besteht nach Schweizer Recht kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Online-Abschluss.


3. Zahlungsbedingungen

Die Mietgebühr ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn vollständig zu bezahlen.

Die Kaution in Höhe von CHF 2’000.– ist spätestens 10 Tage vor Mietantritt zu leisten.

Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Annullationsbedingungen gemäss Ziffer 8.

Bei Zahlungsrückbelastung oder verweigerter Zahlung durch einen Zahlungsdienstleister (z. B. Kreditkarte oder Klarna) ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und entstandene Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.


4. Übergabe und Rückgabe

Übergabe und Rückgabe erfolgen am Domizil des Vermieters gemäss Mietvertrag.

Das Mietobjekt wird in verkehrstauglichem und technisch einwandfreiem Zustand übergeben.

Das Fahrzeug ist innen und aussen gereinigt zurückzugeben.

Insbesondere sind:

  • Toiletten-Box zu reinigen
  • Schmutzwassertank zu entleeren
  • Gaskochfeld, Kühlschrank und weitere Gerätschaften angemessen zu reinigen

Bei Nichtbeachtung werden folgende Reinigungskosten verrechnet:

  • Toiletten-Box: CHF 150.–
  • Aussenreinigung: CHF 120.–
  • Innenreinigung: CHF 350.–

Bei verspäteter Rückgabe werden CHF 30.– pro volle Stunde verrechnet.

Modellwechsel bleibt vorbehalten.


5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln sowie sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Unfälle oder Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe, zu melden.

Ein vollständiges Unfallprotokoll ist auszufüllen und muss enthalten:

  • Namen und Adressen aller beteiligten Personen
  • allfällige Zeugen
  • amtliche Kontrollschilder

Schäden, welche das Weitervermieten beeinträchtigen oder verunmöglichen, sind umgehend zu melden.

Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt.

Öl- und Treibstoffkosten sowie Autobahn- und Tunnelgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

Für sämtliche Bussen oder Strafen haftet der Mieter.

Alle Matratzen sind zwingend mit Matratzenschonern zu beziehen. Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter für Reinigung oder Ersatz.


6. Haftung
6.1 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Verletzung vertraglicher Pflichten nur bei eigenem groben Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) und nur insoweit, als der entstandene Schaden durch den Deckungsumfang der entsprechenden Versicherung abgedeckt ist.

Persönliches Eigentum des Mieters (z. B. Foto- und Videoapparate, Laptop, GPS-Geräte usw.) ist im Falle eines Einbruchs oder Schadenereignisses nicht versichert.

Der Vermieter haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Mieter infolge Panne, Unfall oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Mietobjekts entstehen.

6.2 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet gemäss den allgemeinen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Mietobjekt sowie für sonstige Vertragsverletzungen.

Die Haftung erstreckt sich insbesondere auch auf Schadennebenkosten wie:

  • Schäden durch Ladegut
  • Schäden mit Wertminderung
  • Mietausfallkosten
  • Schäden oder Kosten bei Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten

7. Versicherung

Für das Mietobjekt besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.

Selbstbehalt pro Schadenfall:

  • Haftpflicht: CHF 800.–
  • Vollkasko: CHF 1’200.– (nicht ausschliessbar)

Allfällige Mehraufwände des Vermieters infolge eines durch den Mieter verursachten Schadenfalls können dem Mieter verhältnismässig in Rechnung gestellt werden.

Ebenfalls eingeschlossen ist eine Reiseversicherung für Mietfahrzeuge mit 24-Stunden-Notfallhotline. Informationen befinden sich im Mietobjekt.


8. Annullationsbedingungen

Dem Mieter wird der Abschluss einer Annullationskostenversicherung empfohlen.

Tritt der Mieter vom unterzeichneten oder online abgeschlossenen Mietvertrag zurück, fallen folgende Annullationskosten an:

  • Bis 61 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
  • 60 bis 31 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
  • 30 Tage oder weniger vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises

Massgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Erfolgt keine fristgerechte Zahlung gemäss Ziffer 3, gilt dies als Rücktritt des Mieters und die entsprechenden Annullationskosten werden fällig.


9. Ersatzfahrzeug

Fällt das Mietobjekt infolge eines Unfalls oder aus anderen, nicht vom Vermieter verschuldeten Gründen aus, bemüht sich der Vermieter um ein Ersatzfahrzeug.

Ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht jedoch nicht.

Kann kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden, werden dem Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.


10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft:

MobilWelt GmbH
Wilerstrasse 99
8370 Sirnach

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