AGB
Vertragsbedingungen zum Mietvertrag
- Pflichten der Vertragspartner
Das Mietobjekt ist Eigentum der MobilWelt GmbH, Wilerstrasse 99, 8370 Sirnach.
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrstaugliches und technisch einwandfreies Fahrzeug inklusive Zubehör zum Gebrauch.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln sowie sämtliche für die Benutzung massgeblichen gesetzlichen Vorschriften und technischen Anweisungen einzuhalten.
Unfälle oder Schäden sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe des Fahrzeugs, zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, ein vollständiges Unfallprotokoll auszufüllen. Dieses muss die Namen und Adressen aller beteiligten Personen sowie allfälliger Zeugen und die amtlichen Kontrollschilder der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Schäden, welche das Weitervermieten des Mietobjekts beeinträchtigen oder verunmöglichen, sind dem Vermieter umgehend zu melden.
Fällt das Mietobjekt infolge eines Unfalls oder aus anderen, nicht vom Vermieter verschuldeten Gründen aus, bemüht sich der Vermieter um ein Ersatzfahrzeug. Ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht jedoch nicht. Kann kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden, werden dem Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt.
- Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Verletzung vertraglicher Pflichten nur bei eigenem groben Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) und nur insoweit, als der entstandene Schaden durch den Deckungsumfang der entsprechenden Versicherung abgedeckt ist.
Persönliches Eigentum des Mieters (z. B. Foto- und Videoapparate, Laptop, GPS-Geräte usw.) ist im Falle eines Einbruchs oder Schadenereignisses nicht versichert.
Der Vermieter haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Mieter infolge Panne, Unfall oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Mietobjekts entstehen.
- Haftung des Mieters
Der Mieter haftet gemäss den allgemeinen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Mietobjekt sowie für sonstige Vertragsverletzungen. Das Fahrzeug ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde.
Alle Matratzen sind zwingend mit Matratzenschonern zu beziehen. Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter für Reinigung oder Ersatz.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich insbesondere auch auf Schadennebenkosten wie:
– Schäden durch Ladegut
– Schäden mit Wertminderung
– Mietausfallkosten
– Schäden oder Kosten bei Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten
- Versicherung
Dem Mieter wird der Abschluss einer Annullationskostenversicherung empfohlen. Tritt der Mieter vom unterzeichneten Mietvertrag zurück, fallen folgende Annullationskosten an:
– Bis 61 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
– 60 bis 31 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
– 30 Tage oder weniger vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
Für das Mietobjekt besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Der Selbstbehalt pro Schadenfall beträgt:
– Haftpflicht: CHF 800.–
– Vollkasko: CHF 1’200.– (nicht ausschliessbar)
Allfällige Mehraufwände des Vermieters infolge eines durch den Mieter verursachten Schadenfalls können dem Mieter verhältnismässig in Rechnung gestellt werden.
Ebenfalls eingeschlossen ist eine Reiseversicherung für Mietfahrzeuge mit 24-Stunden-Notfallhotline. Informationen zu Leistungen und Vorgehen im Schadenfall befinden sich im Mietobjekt.
- Allgemeine Bestimmungen und Mietkosten
Die Mietgebühr gemäss Mietvertrag ist spätestens 30 Tage, die Kaution spätestens 10 Tage vor Mietantritt per Banküberweisung zu bezahlen.
Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, sind alle gefahrenen Kilometer im Mietpreis inbegriffen.
Es besteht keine Kilometerbegrenzung und es fallen keine Mehrkilometerkosten an.
Für sämtliche Bussen oder Strafen infolge Übertretung von Verkehrsvorschriften haftet der Mieter.
Öl- und Treibstoffkosten sowie Autobahn- und Tunnelgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
Übergabe und Rückgabe des Mietobjekts erfolgen am Domizil des Vermieters gemäss Mietvertrag.
Bei verspäteter Rückgabe werden CHF 30.– pro volle Stunde verrechnet.
Modellwechsel bleibt vorbehalten.
Das Mietobjekt ist innen und aussen gereinigt zurückzugeben. Insbesondere sind:
– die Toiletten-Box zu reinigen,
– der Schmutzwassertank zu entleeren,
– das Gaskochfeld, der Kühlschrank sowie alle weiteren Gerätschaften angemessen zu reinigen.
Bei Nichtbeachtung werden folgende Reinigungskosten verrechnet:
– Toiletten-Box: CHF 150.–
– Aussenreinigung: CHF 120.–
– Innenreinigung: CHF 350.–
- Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft:
MobilWelt GmbH, Wilerstrasse 99, 8370 Sirnach